Förderbereich im Unterricht

Bereits in den ersten Schuljahren wird im Klassenlehrerbereich von den Förderlehrer*innen hospitiert und der Klassenverband wahrgenommen.
Sollten sich in der Klassenstufe 1 bis 2 Entwicklungsblockaden durch nicht abgebaute Reflexe zeigen, gibt es das Angebot an die Klassenlehrer*innen und Eltern für eine differenzierte Diagnostik (nach INPP) mit einem ggfs. sich daran anschließenden Bewegungsprogramm in Gruppen.

In der Zweit-Klass-Wahrnehmung führt der Klassenlehrer*innen ausgewählte Kinder dem Förderbereich zu, um ggfs. Teilleistungsschwächen, aber auch anderen Förderbedarf frühzeitig erkennen zu können.

Lese-Recht-Schreibschwäche und Dyskalkulie ( sog.Teilleistungschwächen) sind immer häufiger auftretende Phänomene, die sich oftmals früh erkennen, diagnos-tizieren und in der entsprechenden Weise fördern lassen.
Die Förderung geschieht durch die Förderlehrer*innen im Haus oder in außerschulischen Lerntherapiepraxen mittels AUL-Maßnahmen (Außerunterrichtliche Lernförderung). Diese Maßnahmen werden über das ReBBZ (Regionales Bildungs- und Beratungszentrum) Hamburg beantragt und über die Schulbehörde finanziert.
Die Klassenlehrer*innen informieren den Förderkreis, wenn er/sie bei einem Kind eine Teilleistungsschwäche vermutet. Die Förderlehrer*innen führen in Folge mit dem Kind eine Hamburger Schreibprobe, einen Lese- und/oder einen Rechentest durch.
Daraufhin wird das Kind mindestens ein halbes Jahr einzeln oder in einer sehr kleinen Gruppe in der Schule gefördert. Nach diesem halben Jahr wird erneut eine Testung durchgeführt, deren Ergebnis entscheidet, ob eine AUL-Maßnahme beantragt werden kann. Die Klassenlehrer*innen berücksichtigen, dass eine AUL-Maßnahme (Test und 1/2 jährliche Förderung haben stattgefunden) bei einer Lese- / Rechtschreibschwäche nur bis einschließlich der 6. Klasse, bei einer Rechenschwäche nur bis einschließlich der 4. Klasse beantragt werden kann. Dies gilt vor allem auch für eventuell notwendige Folgeanträge. Die erste bewilligte AUL-Maßnahme umfasst 30 außerschulische Förderstunden, deren Durchführung ca. ein Schuljahr beansprucht.

Nach der 6.Klasse wird die eventuelle weitere Förderung vom Klassenlehrer*innen mit den Eltern besprochen.

Für blinde bzw. sehbehinderte Schüler*innen stehen wir in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte (BZBS). Diagnostik und Unterstützung besteht auch bei dem Verdacht auf eine Zerebrale – Visuelle Verarbeitungsstörung.

Dies gilt alles nicht für Schüler*innen aus Schleswig-Holstein!!!